Sachgebiete, in denen ich tätig bin

"Der Sachverständige ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein Spezialist auf einem eng definierten Sachgebiet, das in der Regel den Teilbereich eines Berufes bildet."  [Bayerlein: Praxishandbuch Sachverständigenrecht - 2008]

Deshalb wird ist der Begriff Sachverständiger immer in Verbindung eines abgrenzbaren Gebiet, dem Sachgebiet zu sehen.

Es gibt für Sachverständige verschiedene Anerkennungsverfahren. Einen besonderen Stellenwert in der Gesellschaft hat die "öffentliche Bestellung und Vereidigung". Für sie gibt es gesetzliche Regelungen.

„Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.“  [ §2, Abs. 1 der Sachverständigenordnung der IHK Nord Westfalen] 

Derzeit bin ich von der IHK Nord Westfalen in den Sachgebieten

öffentlich bestellt und vereidigt.  

Ein weiteres Anerkennungsverfahren ist z.B. die staatliche Anerkennung. Auf diesem Wege bin ich von der Ingenieurkammer Bau NRW (http://ww.ikbaunrw.de) als "Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz" anerkannt.