Leistungsspektrum

Die klassische Leistung eines Sachverständigen ist es, Gutachten zu erstatten. Insbesondere bei privaten Aufraggebern ist die Beratung ein wichtiges Element meiner Tätigkeit. Es geht mit nicht um Beschäftigung und einen Auftrag um jeden Preis, sondern um eine Leistung für den Kunden.

Dabei muss klar sein: Auch Gutachten für private Auftraggeber sind objektiv!

Beim Gerichtsgutachten ist die Aufgabenstellung in der Regel durch den Beweisbeschluss vorgegeben. Bei der Beauftragung durch Gerichte sind neben der korrekten Gutachtenbearbeitung auch die entsprechenden Verfahrensregeln einzuhalten.

 

Gutachten für Gerichte

In der Regel werde ich bei Gutachten für Gerichte von Landgerichten beauftragt, da der Streitwert bei Fällen in meinen Sachgebieten in der Regel entsprechend hoch ist. Ich war auch schon für verschiedene Oberlandesgerichte und auch schon für Amtsgerichte tätig.

Der bundesweite Einsatz ist für mich Tagesgeschäft.

Gutachten für private Auftraggeber

Die Gründe für private Auftraggeber, einen Sachverständigen zu beauftragen, sind vielfältig. Im Gegensatz zum Gerichtsgutachten, bei dem die Aufgabenstellung durch den Beweisbeschluss definiert ist, ist die Aufgabenstellung bei einem privaten Gutachten in der Regel am Anfang noch nicht klar.

In der Regel ist hier eine Beratung und Abstimmung zur Aufgabenstellung erforderlich. Das klare fassen der Aufgabenstellung ist ein sehr wichtiger Punkt, der auch den Aufwand für die Bearbeitung bestimmt.

Privatgutachten können auch in Vorbereitung eines Gerichtsprozesses beauftragt werden. Sie werden als Qualifizierung des Parteivortrages eingeordnet. Sie können für einen substantiierten Parteivortrag erforderlich sein, da ein Ausforschungsauftrag für einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen in der Regel unzulässig ist. Die Privatgutachten liefern somit „Munition“ für eine Partei. Sie können auch dazu beitragen, einen Rechtsstreit im Vorfeld zu vermeiden.

Leistungen für private Auftraggeber:

Untersuchungen  / Messungen, die zu meinem Leistungsspektrum gehören:

Bei Messungen muss ich immer im Einzelfall entscheiden, ob die jeweilige Messmethode, das jeweilige Messgerät für den Anwendungsfall geeignet ist. Deshalb biete ich Messungen auch nicht losgelöst vom Zweck an.

Neben der üblichen Ausstattung eines Sachverständigen mit Messgeräten kann ich auch besondere Messungen anbieten, die ich zum Teil auch als Dienstleistung für andere Sachverständigen-Kollegen anbiete. Hierzu gehören z.B.: